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Presserat weist Beschwerde von Meinungsforschungsinstituten zurück

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Der Deutsche Presserat hält die Verwendung einer Online-Umfrage des Meinungsforschungs-Startups Civey für unbedenklich. Eine Beschwerde von drei führenden Meinungsforschungsinstituten gegen Focus Online wurde deswegen zurückgewiesen. Der zuständige Beschwerdeausschuss entschied einstimmig, dass die Redaktion ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht gemäß Ziffer 2 des Pressekodex nachgekommen sei. In einer aktuellen Pressemitteilung schildert der Presserat den Fall ausführlich:

FOCUS ONLINE hatte im Frühjahr über eine Civey-Umfrage zum Verbleib der Fußballer Mesut Özil und Ilkay Gündogan in der Nationalmannschaft berichtet. Die Redaktion hatte darauf verwiesen, dass diese Umfrage repräsentativ sei. Die Repräsentativität zweifelten die Beschwerde führenden Meinungsforschungsinstitute an und sahen einen Verstoß gegen den Pressekodex. Neben der Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 verwiesen die Beschwerdeführer auch auf Richtlinie 2.1 des Pressekodex, in der es unter anderem heißt: “Zugleich muss mitgeteilt werden, ob die Ergebnisse repräsentativ sind.” Der Beschwerdeausschuss sah dagegen keinen Verstoß der Redaktion gegen die Sorgfaltspflicht. Aus Sicht des Presserats gab es für die Redaktion keinen Anlass, an der Seriosität ihres Kooperationspartners Civey zu zweifeln. So lagen beispielsweise weder Wettbewerbsklagen noch Maßnahmen der Selbstkontrolle der Markt- und Sozialforschung vor. Vor diesem Hintergrund durfte die Redaktion der Aussagekraft der Ergebnisse vertrauen. Eine eigene wissenschaftliche Prüfung der Umfragemethodik von Civey ist der Redaktion hier nicht abzuverlangen.

Weitere Details zum Fall finden sich hier. Verschiedene aktuelle Rügen fasst der Presserat hier zusammen.


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